Massage mit Krankenkasse-Anerkennung in der Schweiz

In der Schweiz ist die Massage eine beliebte Behandlungsmethode zur Linderung von Stress, Verspannungen und verschiedenen gesundheitlichen Beschwerden. Viele Menschen fragen sich, ob die Kosten für Massagen von der Krankenkasse übernommen werden. In diesem Blog-Beitrag werden wir uns eingehend mit der Thematik der Krankenkasse-Anerkennung von Massagen in der Schweiz beschäftigen und klären, unter welchen Umständen eine Massage tatsächlich von der Grundversicherung übernommen wird.

Massage als Komplementärmedizin

In der Schweiz wird Massage als Teil der Komplementärmedizin angesehen. Die Grundversicherung der Krankenkasse deckt in der Regel nur Behandlungen ab, die als medizinisch notwendig erachtet werden. Dies bedeutet, dass Massagen zur reinen Entspannung oder Wellness nicht von der Krankenkasse bezahlt werden.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Damit die Krankenkasse die Kosten für eine Massage übernimmt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Medizinische Notwendigkeit: Die Massage muss aufgrund einer konkreten medizinischen Indikation durchgeführt werden. Dies kann beispielsweise bei chronischen Schmerzen, nach Operationen oder bei bestimmten Erkrankungen der Fall sein.
  2. Verordnung durch einen Arzt: In den meisten Fällen muss die Massage von einem Arzt verordnet werden. Der Arzt muss in seiner Verordnung die medizinische Notwendigkeit der Massage begründen.
  3. Anerkannter Masseur: Die Massage muss von einem Masseur durchgeführt werden, der von der Krankenkasse anerkannt ist. In der Schweiz gibt es verschiedene Ausbildungen und Titel für Masseure, und nicht alle sind von der Krankenkasse anerkannt.
  4. Begrenzte Anzahl von Behandlungen: Die Krankenkasse deckt in der Regel nur eine begrenzte Anzahl von Massagen pro Jahr ab. Die genaue Anzahl hängt von der Versicherung und der medizinischen Indikation ab.

Wie beantragt man die Kostenübernahme?

Um die Kosten für eine Massage von der Krankenkasse erstattet zu bekommen, müssen Sie folgende Schritte unternehmen:

  1. Konsultation eines Arztes: Suchen Sie einen Arzt auf, der Ihre Beschwerden diagnostiziert und die Massage als medizinisch notwendig erachtet.
  2. Verordnung erhalten: Holen Sie sich vom Arzt eine schriftliche Verordnung für die Massage, in der die Anzahl der empfohlenen Behandlungen und die medizinische Begründung enthalten sind.
  3. Behandlung bei anerkanntem Masseur: Lassen Sie sich von einem Masseur behandeln, der von Ihrer Krankenkasse anerkannt ist. Stellen Sie sicher, dass der Masseur die notwendigen Qualifikationen besitzt.
  4. Rechnungsstellung und Erstattung: Nach der Behandlung erhalten Sie eine Rechnung, die Sie zusammen mit der ärztlichen Verordnung an Ihre Krankenkasse senden. Die Krankenkasse wird dann prüfen, ob die Kosten übernommen werden.

Massagen können in der Schweiz von der Krankenkasse übernommen werden, sofern sie medizinisch notwendig sind und die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Es ist wichtig, mit Ihrem Arzt und Ihrer Krankenkasse zu kommunizieren, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt werden und Sie die bestmögliche Unterstützung erhalten. Remember, for purely relaxation or wellness purposes, massage costs will not be covered by the health insurance.

Tags :
Massage
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